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All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

Jac­que­line Lund (zuvor Hun­der­la­ge) | Lund bewegt — Ihre mobi­le tier­ärzt­li­che Chi­ro­pra­xis unter­wegs im Norden
  1. Der Unter­su­chungs­ver­trag kommt durch eine schrift­li­che oder münd­li­che Ver­ein­ba­rung mit der Fest­le­gung eines Ter­mins zustan­de. Ein „Hel­fen Sie…“ oder „Schau­en Sie bit­te…“ ist auch hier als ein­sei­ti­ge Wil­lens­er­klä­rung zu ver­ste­hen. Auch das Zei­gen eines kran­ken / ver­letz­ten Tie­res gilt als kon­klu­den­tes (schlüs­si­ges) Han­deln. Sie erken­nen in jedem Fall die hier beschrie­be­nen AGBs ver­bind­lich an. Die­se AGB fin­den Sie auf unse­rer Home­page und in gedruck­ter Form oder per Mail auf Nach­fra­ge. Mit Beginn der Anfahrt zu Ihnen kommt es zu einem kos­ten­pflich­ti­gen Ver­hält­nis.
    Mit der Ein­wil­li­gung zum Anmel­de­bo­gen und der Ein­wil­li­gung der Daten­ver­wen­dung kön­nen wei­te­re Unter­su­chun­gen erfolgen.
  2. Grund­sätz­lich liegt die Ent­schei­dung bei der Tier­ärz­tin / dem Tier­arzt die Behand­lung abzu­leh­nen, wenn es den betrieb­li­chen Ablauf stört oder eine Behand­lung gegen unse­re Grund­sät­ze oder gel­ten­des deut­sches Recht ver­stößt. Eben­so kann die Tier­ärz­tin / der Tier­arzt zu jedem Zeit­punkt eine Behand­lung zum Schutz des Tie­res, betei­lig­ter Per­so­nen oder zum eige­nen Schutz abbre­chen.
    Der Tier­schutz hat immer Vor­rang (auch vor der Besit­ze­rin / dem Besitzer).
  3. Der „Not­fall“ ist eine Behand­lung, die durch ein aku­tes Gesche­hen, Unfall, plötz­li­che Erkran­kung, Ver­gif­tung usw. umge­hend erfol­gen muss. Die­se beein­flusst den geplan­ten Tages­ab­lauf. Hier wird eine ein­ma­li­ge Gebühr nach GOT in Höhe von bis zu 40,-€ fällig.
  4. Not­dienst bezeich­net alle Zei­ten, die außer­halb der „nor­ma­len“ Öff­nungs­zei­ten lie­gen. Hier geht es um Wochen­en­den, Fei­er­ta­ge, Abend- und Nacht­zei­ten. Kon­kret sind das die Zei­ten von 19–07 Uhr an Wochen­ta­gen und von Sams­tag 13 Uhr bis Mon­tag 07 Uhr sowie an allen Fei­er­ta­gen. Ter­mi­ne inner­halb die­ser Zei­ten wer­den mit erhöh­tem Gebüh­ren­satz abgerechnet.
  5. Ter­mi­ne kön­nen tele­fo­nisch, per Mail oder per­sön­lich ver­ein­bart wer­den. Auch bei fes­ten Ter­mi­nen kann es zu War­te­zei­ten kom­men, wenn Not­fäl­le vor­ran­gig behan­delt wer­den müs­sen. Auch gesund­heit­li­che Aus­fäl­le sowie pri­va­te Not­fäl­le kön­nen zu Ver­schie­bun­gen, War­te­zei­ten oder Absa­gen der Ter­mi­ne füh­ren. Wir über­neh­men kei­ner­lei Haf­tung für Ihre Auf­wen­dun­gen und Kos­ten bei Abwei­chun­gen von ver­ein­bar­ten Ter­mi­nen. Wenn wir eine Kon­takt­mög­lich­keit haben, ver­su­chen wir Sie unver­züg­lich nach Bekannt­wer­den über die Abwei­chung vom geplan­ten Ter­min zu infor­mie­ren. Hier­zu benö­ti­gen wir Ihre Zustim­mung zur Nut­zung Ihrer Kontaktdaten.
  6. Wir ver­pflich­ten uns nach den aktu­el­len Stan­dards die best­mög­li­che Behand­lung nach unse­rem bes­ten Wis­sen und Gewis­sen durch­zu­füh­ren. Es besteht kein Garan­tie­an­spruch auf einen Behand­lungs­er­folg. Alle Unter­su­chun­gen sind indi­vi­du­ell und inte­gra­tiv. Jedes Tier ver­hält sich anders. Nur bei gro­ber und vor­sätz­li­cher Unter­las­sung oder Fahr­läs­sig­keit ist ein Rechts­an­spruch zu prü­fen. Hier wäre die zustän­di­ge Lan­des­tier­ärz­te­kam­mer als Schlich­tungs­stel­le zu beru­fen. Im Rah­men des Tier­schut­zes hat die Kun­din / der Kun­de als Tier­be­sit­zer immer ein Mit­be­stim­mungs­recht bei der Behand­lung. Besteht hier ein Wider­spruch zur medi­zi­ni­schen Mei­nung kann das Tier jeder­zeit gegen den tier­ärzt­li­chen Rat aus der Betreu­ung ent­las­sen wer­den. Im Zwei­fel ist die behan­deln­de Tier­ärz­tin / der behan­deln­de Tier­arzt dann jedoch ver­pflich­tet, das zustän­di­ge Vete­ri­när­amt und die zustän­di­ge Poli­zei­be­hör­de zu infor­mie­ren (dem kann nicht wider­spro­chen werden).
  7. Soll­ten Krank­hei­ten vom Tier auf den Men­schen über­trag­bar sein, sind umge­hend die zustän­di­gen o.g. Behör­den und das zustän­di­ge Gesund­heits­amt zu informieren.
  8. Die Kun­din / der Kun­de ist ver­pflich­tet, bekann­te Krank­hei­ten und Wesens­auf­fäl­lig­kei­ten (im Beson­de­ren bekann­te Aggres­si­vi­tät) zu benen­nen. Wenn ein Unter­las­sen zu einer Gefähr­dung und Ver­let­zung führt, ist ein Vor­satz im Rah­men einer Gefähr­dung oder Kör­per­ver­let­zung zu prüfen.
  9. Ihre Daten geben wir nur nach Ihrer Zustim­mung wei­ter (Details ent­neh­men Sie bit­te der Datenschutzvereinbarung).
  10. Behand­lungs­kos­ten wer­den im Rah­men der GOT (Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärz­te in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung) abge­rech­net und sind sofort fäl­lig. Kos­ten­schät­zun­gen kön­nen im Vor­feld ver­ein­bart wer­den. Die­se gel­ten aber nur als Anhalts­punkt und sind nicht end­gül­tig, da es immer zu wei­te­ren Kom­pli­ka­tio­nen oder Behand­lungs­not­wen­dig­kei­ten kom­men kann. Wir ver­su­chen Sie jedoch bei erkenn­ba­ren Ände­run­gen schnellst­mög­lich zu infor­mie­ren. Bei Abwei­chun­gen von ca. 10% benö­ti­gen wir kei­ne wei­te­re Zustim­mung. Die Kos­ten­schät­zung bezieht sich immer auf den JETZT-Zustand des Tie­res und kann somit kei­ne Ver­bind­lich­keit für den Ver­lauf der Behand­lung geben. Sie erken­nen grund­sätz­lich die Behand­lung an.
  11. Medi­ka­men­te, Fut­ter, Ver­brauchs­ar­ti­kel, Fremd­leis­tun­gen (z.B. Labor) und sons­ti­ge Pro­duk­te wer­den nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen (Arz­nei­mit­tel­preis­ver­ord­nung) oder nach den emp­foh­le­nen Ver­kaufs­prei­sen der Her­stel­ler oder Dienst­leis­ter abge­rech­net. Ange­bo­te sind immer frei­blei­bend. Wir behal­ten uns die Anpas­sung unse­rer Prei­se jeder­zeit vor. Die Ver­bind­lich­keit kommt immer mit dem Ver­trag zustande.
  12. Mit dem Auf­trag zur Behand­lung / Unter­su­chung erklä­ren Sie, dass Sie die fäl­li­gen Beträ­ge bezah­len wol­len und kön­nen. (Eine Falsch­aus­sa­ge ist nach §263 StGB „Betrug“ ein straf­ba­rer Tat­be­stand und kann ent­spre­chend zur Anzei­ge gebracht und geahn­det wer­den. Pri­vat­recht­li­che For­de­run­gen und Inkas­so wer­den zusätz­lich nach der 2.Mahnung / Zah­lungs­er­in­ne­rung gebüh­ren­pflich­tig durchgeführt.
  13. Zah­lun­gen leis­ten Sie bevor­zugt in BAR oder per EC / Giro-Card. Bei Bezah­lung mit der Kre­dit­kar­te stel­len wir Ihnen die Mehr­kos­ten in Rech­nung.
    Die Zah­lung gilt als erfolgt, wenn wir über die vol­le Sum­me frei ver­fü­gen können.

 Stand 21.08.2019